Frischwasser-Station
Vorschriften der Trinkwasserverordnung
Mit Wirkung zum November 2011 wurde die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hinsichtlich der Beprobungspflicht von Großanlagen novelliert.
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Verstöße gegen die TrinkwV wurden in ihrer Konsequenz deutlich verschärft.
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Die TrinkwV gilt für alle Unternehmen, Einrichtungen und Betreiber, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen.
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Verstoß oder Nichterfüllung (auch fahrlässig) gegen TrinkwV ist eine Straftat.
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Dezentrale Wohnungsstationen für die Warmwasserbereitung sind von dieser Untersuchungspflicht befreit. Auch gibt es für diese Gruppe von Warmwasserbereitern keine Vorgaben hinsichtlich der einzuhaltenden Trink-Warmwassertemperaturen.
Lösungen in Mehrfamilienhäuser:
Dezentrale Trinkwassererwärmung (Frischwasserstationen)
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Dezentraler Durchflusserwärmer, daher rechtliche Sicherheit für den Betreiber der Wohnanlage
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Einsparung der Trinkwarmwasser- und Zirkulations- leitungen von der Heizzentrale zu den Wohneinheiten
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Niedrige Systemtemperaturen im Gebäudeleitungsnetz, da Trinkwarmwasserleitung und Zirkulation nicht erforderlich
Ob Sanierung oder Neubau. Wir bieten für jede Anforderung, die passende Lösung. Unsere Erfahrungen von über 15 Jahren beim Einsatz und Verwendung von Frischwasser-Wohnungsstation helfen Ihnen Legionellenbildung im Warmwasser vornerein auszuschließen.
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legionellenfreies Warmwasser durch Frischwasser-Wohnungsstationen


Einbau in Mehrfamilienhäuser

legionellenfreies Warmwasser durch Frischwasser-Wohnungsstationen